Auszug aus der Satzung der Bexter Brothers
( Original liegt im Safe des Tower in London)

§ 1 Satzung
Diese Satzung besteht aus 20 Paragraphen. Diese haben ihre Bedeutung und sind einzuhalten. Der Präsident hat für die Aufbewahrung der Satzung zu sorgen.
Änderungen sind vorbehalten.
§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Es ist eine Gilde der Freundschaft. Es darf keine Feindseligkeiten untereinander geben. Wer dagegen verstößt wird ausgeschlossen oder mit Bier und Schluck bestraft.
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                                              § 4 Wahl des Präsidenten
                                             (Änderung vom 03.07.1993)
Der Präsident wird nicht gewählt. Er wählt sein Los selbst in dem er zum Standesamt geht und heiratet. Der Präsident ist immer der, der als letzter geheiratet oder nach § 15 an der Reihe ist. Seine Amtszeit dauert bis zum nächsten “Großen Junggesellenabschied
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                     § 6 Große Feier (Junggesellenabschied)
Diese tritt in Kraft, wenn ein Präsident neu ins Amt kommt und der Alte entlassen wird. Diese Feier muss vor der Hochzeit abgehalten werden.
An diesem Tag endet die Präsidentschaft. Bei der Großen Feier darf gegessen und Alkohol getrunken werden. Das Essen und Trinken braucht der Präsident nicht zu bezahlen. Es dürfen Beschlüsse gefasst werden
Absatz 3 zu § 6 Teil II. Beschluss vom 09.02.02
Ein Handy muss bei der Sitzung ausgeschaltet sein sonst § 11 (Rundengesetz)

§ 7 Hochzeit
Bei der Hochzeitsfeier des neuen Präsidenten (großer Rahmen) sollte der mindestens 2 Gildemitglieder als Beobachter einladen. Sollte der neue Präsident dieses nicht befolgen kann er mit § 11 Rundengesetz bestraft werden. ER KANN AUCH ALLE GILDEMITGLIEDER EINLADEN !

§ 8 Anzugsordnung bei der “Großen Feier
Es müssen Anzugteile getragen und ausreichend Geld mitgebracht werden. Weißes Hemd, Krawatte, dunkle Jacke.
§ 8a Nachtrag Teil II Beschluss der Gilde vom 09.02.1991. Das Mitführen von Sonnenbrillen ist Pflicht.
Absatz B Teil II Brillenträger sind ausgenommen.
§ 8 b Nachtrag Teil III Beschluss der Gilde vom 03.07.1993
Bei dem Junggesellenabschied hat der Präsident einen Zylinder zu tragen, wenn er noch nicht verheiratet ist.
§ 8 d Nachtrag 16 1/2 Teil V Beschluss vom 25.04.1998
Es muss eine schwarze Jacke getragen werden. (Mehrheitsbeschluss)
§ 8 f Nachtrag Teil Ic Beschluss vom 15.06.2002
Es müssen Socken getragen werden
§ 8g Nachtrag 25 Teil VII 1/2 Beschluss der Gilde vom 24.05.2003
Die schwarze Jacke muss dem Lammers Standard entsprechen. Die Jacke muss einen Kragen haben und den Bauchnabel bedecken. Sie muss mindestens 4 Minuten zugeknöpft werden können sonst § 11 Rundengesetz.

§ 9 Verheiratete Mitglieder
Sie müssen bei der Großen Feier und den Anschlussveranstaltungen eine Kopfbedeckung tragen. Diese wird ausgegeben. Sie darf nicht unsittlich sein. Die Kopfbedeckung ist bei Essen abzusetzen.
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§ 11 Rundengesetz
Jeder von der Gilde kann zu einer Runde verurteilt werden, wenn ein Grund dafür vorliegt. Es kann auch jeder freiwillig eine Runde bestellen auch wenn kein Grund besteht.
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§ 13 Unwichtigkeitsgesetz
Unter dieses Gesetz fällt alles was unwichtig ist auch Alfred E Neumann.

§ 14 Heimweg
Sollte ein Gildemitglied betrunken sein so sollte er den Heimweg aufsuchen.
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§ 16 Wichtigkeits- bzw. Erfahrungserweiterungsgesetz
Jeder Junggesellen Präsident hat zur Wissenserweiterung der Anderen beizutragen indem er detailliert schildert wie er um seine Zukünftige angehalten hat. dies gilt auch für Gildemitglieder, die dies bisher wissentlich verschwiegen haben.